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Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte

Das Dikasterium für die Gesetzestexte fördert und verbreitet in der Kirche die Kenntnis und die Annahme des kanonischen Rechts der lateinischen Kirche und der orientalischen Kirchen und bietet Hilfestellung für die korrekte Anwendung.

 

Es erfüllt die ihm eigenen Aufgaben im Dienst des Papstes, der kurialen Einrichtungen und Ämter, der Diözesan-/ Eparchialbischöfe, der Bischofskonferenzen, der orientalischen hierarchischen Strukturen sowie der obersten Leiter der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts.

 

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben greift es auf die Mitarbeit von Kanonisten zurück, die verschiedenen Kulturen angehören und in verschiedenen Kontinenten tätig sind.

 

Aufgabe dieses Dikasteriums ist es, die authentische Interpretation der kirchlichen Gesetze zu formulieren, die vom Papst als oberstem Gesetzgeber und Ausleger in besonderer Form approbiert wird, nachdem es bei Fragen von größerer Bedeutung die kurialen Einrichtungen und die zuständigen Ämter der Römischen Kurie zu den einzelnen zu behandelnden Themen gehört hat.

 

Falls ein Rechtszweifel aufkommen sollte, der keiner authentischen Interpretation bedarf, kann das Dikasterium die Bedeutung der Normen durch eine nach den Kriterien der kanonischen Gesetzgebung formulierte Auslegung angemessen klären. Diese Klarstellungen können in Form von Erklärungen oder erläuternden Bemerkungen erfolgen.

 

Das Dikasterium prüft nach dem Studium der bestehenden Gesetzgebung der lateinischen Kirche und der orientalischen Kirchen und gemäß den Anfragen, die es aus der kirchlichen Praxis erhält, das mögliche Vorhandensein von Lücken in der Gesetzgebung (lacunae legis) und unterbreitet dem Papst geeignete Vorschläge, um sie zu überwinden. Es überprüft darüber hinaus auch, ob die bestehenden Rechtsvorschriften aktualisiert werden müssen, und schlägt Änderungen vor, um die Harmonie und Wirksamkeit des Rechts zu gewährleisten.

 

Das Dikasterium unterstützt die kurialen Einrichtungen bei der Ausarbeitung von allgemeinen Ausführungsdekreten, Instruktionen und anderen Texten mit normativem Charakter, damit diese mit den Vorschriften des geltenden allgemeinen Rechts übereinstimmen und in der entsprechenden rechtlichen Form abgefasst sind.

 

Allgemeine Dekrete, die von Plenarkonzilien oder Bischofskonferenzen und den orientalischen hierarchischen Strukturen erlassen werden, werden diesem Dikasterium von dem für die Erteilung der Recognitio zuständigen Dikasterium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Auf Antrag der Betroffenen prüft das Dikasterium, ob Gesetze und allgemeine Dekrete, die von Gesetzgebern unterhalb des Papstes erlassen wurden, mit dem allgemeinen Recht der Kirche übereinstimmen.

 

Das Dikasterium fördert das Studium des kanonischen Rechts der lateinischen Kirche und der orientalischen Kirchen sowie anderer Gesetzestexte, indem es interdiziplinäre Treffen und Konferenzen organisiert und internationale und nationale Vereinigungen von Kanonisten fördert.

 

Das Dikasterium achtet besonders auf die einwandfreie kanonische Praxis, damit das Recht in der Kirche entsprechend verstanden und richtig angewandt wird; ebenso macht es, wenn nötig, die zuständige Autorität auf das Aufkommen illegitimer Praktiken aufmerksam und steht diesbezügliche zur Beratung zur Verfügung.

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